Allgemeine Geschäftsbedingungen Sales

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sales

Veröffentlicht am 1.6.2015

I. Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden kurz „AGB“ gelten für alle Leistungen des Verlages einschließlich der Einschaltung von rubrizierten Anzeigen auf der Website derStandard.at in den Rubriken Karriere, Immobilien und Automobile
  2. Mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung schließt der Verlag Verträge mit den Auftraggebern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen ab.
  3. Integrierter Bestandteil der AGB sind die jeweils gültigen Preislisten für den Rubriken- und Anzeigenbereich, abrufbar unter http://derStandard.at/Sales, sowie die jeweils gültigen technischen Richtlinien, abrufbar unter http://derStandard.at/Datenanlieferung.
  4. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

a. Verlag: die STANDARD Medien AG sowie deren Beteiligungen und mit dieser verbundene Unternehmen (einzeln oder zusammen), insbesondere die Standard Verlagsgesellschaft m.b.H. und die velcom Gesellschaft m.b.H.

b. Dritter: Jede vom Verlag verschiedene natürliche oder juristische Person.

c. Leistung: sämtliche vertragliche Aktivitäten des Verlages im Print- und Online-Bereich in Zusammenhang mit der Schaltung von Werbung, Anzeigen, rubrizierten Anzeigen, der Produktion und Beifügung von Beilagen sowie der Nutzung von Werbeflächen im Auftrag Dritter.

d. Auftraggeber: Dritter, der Leistungen des Verlages bei diesem in Auftrag gibt.

II. Auftragserteilung

  1. Einer Anfrage des Auftraggebers hinsichtlich einer Leistung des Verlages folgt ein unverbindliches Angebot des Verlages. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem unverbindlichen Angebot einverstanden, so erhält er vom Verlag eine Auftragsbestätigung über die Leistung. Der Vertrag über die Leistung kommt zustande, sobald dem Verlag vom Auftraggeber die Auftragsbestätigung zugegangen ist und die Verfügbarkeit der beauftragten Leistung gegeben ist. Als Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt neben einer schriftlichen Bestätigung des Auftrages auch das unterfertigte Angebot. Ebenso steht die Übermittlung der Werbemittel durch den Auftraggeber an den Verlag der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
  2. Der Verlag behält sich vor, Aufträge über Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung einer Anfrage wird dem Auftraggeber binnen angemessener Frist mitgeteilt.
  3. Der Verlag hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, den Inhalt der aufgetragenen Leistungen auf ihre Gesetzmäßigkeit hin zu prüfen. Der Verlag ist jederzeit berechtigt Anzeigen- und/oder Werbeinhalte, die seiner Meinung nach rechtswidrige Inhalte aufweisen oder Links enthalten, die auf rechtswidrige Inhalte weiterleiten, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verlag.

III. Zusicherungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der durch den Verlag zu erbringenden Leistung allein verantwortlich und bestätigt, alle erforderlichen Rechte an dem durch den Verlag zu veröffentlichenden Inhalte zu besitzen, gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, das Verbotsgesetz und das Pornographiegesetz zu verstoßen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Er hält den Verlag gegenüber allen aus der Vertragsabwicklung entstehenden Ansprüchen auf erste Aufforderung unter Verzicht auf jegliche Einrede vollkommen schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Einschaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen.
  2. Im Falle gerichtlicher Inanspruchnahme aus einer aufgetragenen Leistung verpflichtet sich der Auftraggeber darüber hinaus, für die Kosten rechtsfreundlicher Vertretung des Verlages aufzukommen und über Streitverkündung an dessen Stelle oder Seite in den Rechtsstreit einzutreten. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Verlag berechtigt dem Klagsanspruch zu entsprechen, ohne dass der Auftraggeber daraus Einwendungen im Regressfall oder Forderungen gegenüber dem Verlag ableiten kann.
  3. Sollte der Auftraggeber der Leistung im Falle des Anbots gewerblicher Dienstleistungen den gesetzlichen Verpflichtungen zur Kennzeichnung seines Unternehmens im Inserat selbst nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, bei Anfrage des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb sowie vergleichbare Einrichtungen den Namen und die Anschrift des Auftraggebers mitzuteilen.
  4. Der Auftraggeber verfügt in jedem Fall über die Berechtigung, frei über sämtliche Schutzrechte (z.B. Bild-, Marken- u. Urheberrechte) bezüglich seines Auftrags und erteilt hiermit dem Verlag die Berechtigung, diese zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dem Verlag das übertragbare Nutzungsrecht für die Veröffentlichung des Auftrages ein. Der Auftraggeber räumt dem Verlag ein nicht ausschließliches, jedoch räumlich und zeitlich nicht beschränktes Werknutzungsrecht an den Inhalten des Auftrags ein. Dieses Werknutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht der Veröffentlichung, der Bearbeitung, der Vervielfältigung und der elektronischen Darstellung und Verarbeitung, dh. einschließlich dessen maschinenlesbarer Erfassung und elektronischer Speicherung und Verbreitung auf Datenträgern in einer eigenen oder einer Online-Datenbank eines dritten Unternehmens und der Vermietung (Verlagsrecht) der übermittelten Unterlagen. Der Verlag kann die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in beliebige Formate konvertieren. Ferner räumt der Auftraggeber dem Verlag in demselben räumlichen und zeitlichen Rahmen das ausschließliche Recht der unkörperlichen öffentlichen oder individuellen Übermittlung und Wiedergabe der übermittelten Inhalte ein, d.h. einschließlich der Bereithaltung und öffentlichen Anbietung des in einer eigenen Online Datenbank oder einer Kunden-Online-Datenbank gespeicherten Unterlagen oder von Teilen derselben zum Online Abruf und zur Wiedergabe am eigenen Bildschirm durch nutzungsbefugte Dritte sowie der elektronischen Übermittlung der Unterlagen oder von Teilen derselben von einer solchen Datenbank, auch via Internet, in die Online-Datenbank eines Nutzungsbefugten und zwar für beliebig viele Übermittlungsvorgänge, Online Abrufe und Bildschirmwiedergaben. Der Auftraggeber räumt dem Verlag die dargestellten Rechte auch für jene Verbreitungsmöglichkeiten ein, die aufgrund der technischen Entwicklung erst in Zukunft verfügbar sein werden.

IV. Auftragsabwicklung und Rabattierung

a. Geltung im Print- und Online-Bereich

  1. Vom Verlag bestätigte Aufträge über Leistungen sind innerhalb des Kalenderjahres ab der Auftragsbestätigung abzuwickeln, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung festgelegt.
  2. Konditionen für Jahresvereinbarungen gelten nur dann, wenn die avisierten Auftrags-Volumen erreicht werden. Bei Nichterfüllung des Jahresziels (Auftragsvolumens) werden alle Umsätze des betreffenden Jahres mit dem dann anzuwendenden Rabattsatz neu durchgerechnet und sich daraus ergebende Differenzen dem Auftraggeber unverzüglich in Rechnung gestellt. Jahresvereinbarungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nach Übersendung der Jahresvereinbarung die ersten Teilabrufe zu den vereinbarten Konditionen tätigt.
  3. Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und dem Verlag (Anlieferort ergibt sich aus den techn. Richtlinien) frei Haus gelieferte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Daten und Prospektbeilagen, insbesondere der Kampagnen Sujets, gemäß den technischen Richtlinien (abrufbar unter http://derStandard.at/Datenanlieferung). Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den technischen Spezifikationen, ist der Verlag an den Start der Kampagne bzw. eine Veröffentlichung zum vereinbarten Erscheinungstermin nicht gebunden. Ein möglicher Schaden des Auftraggebers aufgrund einer verkürzten Kampagnendauer wird seitens des Verlages in keinem Fall vergütet.
  4. Bei handschriftlicher oder telefonischer Übermittlung von Anzeigen- und/oder Werbetexten oder Textänderungen gehen Übermittlungsfehler aufgrund von Lese-, Hör- oder Satzfehlern zulasten des Auftraggebers.
  5. Bei crossmedialen Leistungen gelten die Stornierungsregeln des Online-Bereichs.
  6. Die Mindestbestellmenge exkl. USt für Werbe- oder Anzeigenschaltungen ergibt sich aus der Preisliste. Es gilt jener Preis für die Schaltung als vereinbart, welcher für das entsprechende Format in der jeweils bei Auftragsbestätigung gültigen Preisliste bestimmt ist. Eine Änderung der Preisliste ist vorbehalten.
  7. DER STANDARD behält sich vor, Druckunterlagen, die die Schrift „Matilda“ enthalten, abzulehnen.

b. Geltung im Online-Bereich

  1. Der Auftraggeber erteilt dem Verlag das Recht, aber nicht die Pflicht, die Sujets des Auftraggebers auf ihre technische Funktionsweise sowie eventuelle Viren oder Schadcodes zu überprüfen. Der Verlag darf hierfür die angelieferten Sujets dekompilieren. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm verwendeten Teile (Bilder, Text, etc.) der Inserate frei von technischen Mängeln und/oder schadhaftem Code sind, die zu einer Beeinträchtigung der Website, der Datenbank oder sonstiger technischer Einrichtungen von dem Verlag führen könnten.Wird anstelle des Werbesujets ein TAG angeliefert, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag einen Zugang zu seinem Reporting zur Verfügung zu stellen, damit der Verlag die Klicks auf die Einschaltung nachvollziehen kann. Für die Abrechnung der Schaltung ist einzig und alleine das Reporting des Verlages maßgebend und gilt vom Auftraggeber als anerkannt.Die Anlieferung der Sujets hat für Onlineschaltungen über die vom Verlag bekannt gegebene Schnittstelle z.B. buchungen@derStandard.at spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt, zu erfolgen. Nach Schaltungsbeginn erhält der Auftraggeber auf seinen Wunsch ein Benutzerkennwort für den Zugriff auf die Online Reports, die tagesaktuellen Auswertungen der Ad-Impressions, Adklicks bzw. der Klickrate.Der Auftraggeber verpflichtet sich an den Verlag sämtliche Daten richtig und vollständig zu übermitteln, die zur Identifizierung im Sinne des § 6 Abs. 1 ECG notwendig sind.
  2. Für Umbuchungen fallen Manipulationskosten an. Je Schaltung innerhalb derselben Kampagne kann nur ein Sujet angeliefert werden. Für die Einbuchung von zusätzlichen Sujets fallen Manipulationsgebühren pro Sujet an. Für jeden Sujettausch fallen Manipulationsgebühren je Sujet an. Die Höhe der Manipulationsgebühren ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
  3. Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages ist nach Vertragsabschluss nicht möglich. Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss ist das gesamte Entgelt fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen.
  4. Mit Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber dem Verlag das Recht, die Onlinewerbung in einer eigens dafür geschaffenen Galerie zu präsentieren.
  5. Der Auftraggeber eines Inserats nimmt zur Kenntnis, dass eine fehlerfreie Übermittlung der Daten Voraussetzung für die termingerechte Erscheinung ist. Der Verlag haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten. Vielmehr trifft den Auftraggeber eine strenge Kontroll- und Überwachungspflicht. Bei verspäteter bzw. nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung der Anzeigedaten ist der Verlag an den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Erscheinung nicht gebunden und kann der Auftraggeber hieraus keinerlei Ansprüche ableiten, bleibt aber zur Zahlung verpflichtet.
  6. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen bzw. zu schalten, er behält sich ausdrücklich vor und ist berechtigt, einzelne oder bestimmte Aufträge wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder auszublenden. Dies betrifft insbesondere auch „Scherzinserate“, Belästigungen, Beschimpfungen, jugendgefährdende, ordnungswidrige, sittenwidrige, pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte sowie Inhalte, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten verstoßen sowie Inhalte, die in Rechte Dritter, insbesondere in Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte eingreifen, oder deren Veröffentlichung für den Verlag auf sonstige Weise unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere bei moralisch bedenklichen oder grob unsachlichen Inhalten vor. In den Fällen, in denen Aufträge strafrechtlich relevante Inhalte beinhalten, behält sich der Verlag vor, Anzeige auch bei staatlichen Behörden zu erstatten.
  7. Der Verlag folgt der Empfehlung des VÖZ und gibt für jedes Werbeformat auf derStandard.at die Sichtbarkeitsgarantie 60/1-30 ab. Eine Ad Impression wird nur dann als ausgeliefert gezählt und verrechnet, wenn gewährleistet ist, dass die Werbung mit mind. 60% ihrer Fläche für mind.  1 Sekunde sichtbar war. Nach 30 Sekunden kann die Werbung gewechselt werden.
  8. Kunden, die auf den Seiten von derStandard.at, tag-in-tag schalten möchten oder bei der Auslieferung ihrer Werbung Technik zum Datensammeln des Users einsetzen möchten, sind verpflichtet die beigelegte Werbemittelrichtlinie mit uns abzuschließen.

c. Geltung im Print-Bereich

  1. Für die Aufnahme von Anzeigen und/oder Werbeschaltungen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Verlag gewährleistet die gemäß den technischen Richtlinien drucktechnische Wiedergabe der Anzeige nur, wenn vom Auftraggeber die Druckunterlagen gemäß den technischen Richtlinien zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige in der Mehrzahl der Exemplare der Ausgabe zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wurde. Die Höhe der Ersatzansprüche ist mit dem Nettowert der jeweiligen Einschaltung begrenzt. Verfahrensbedingte Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich der Verlag vor und führen zu keinem Ersatzanspruch.
  3. Erfolgt die Anlieferung der Sujets nicht gemäß den festgelegten technischen Richtlinien, so ist der Verlag berechtigt, aber nicht verpflichtet Anpassungen durch Mitarbeiter des Verlages vorzunehmen und nach Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
  4. Probeabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck trotzdem als erteilt.
  5. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige und/oder Werbeschaltung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  6. Kosten, die dem Verlag durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
  7. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag in angemessener Schriftgröße auch als solche gekennzeichnet.
  8. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.
  9. Eingeschriebene Chiffrebriefe werden nicht übernommen; für in Verlust geratene wird nicht gehaftet. Chiffrebriefe werden vier Wochen aufbewahrt, danach bei Nichtabholung vernichtet. Chiffrebriefe, die in Haushaltsmengen übersteigenden Mengen beim Verlag abgegeben oder dem Verlag zugestellt werden, werden nur gegen Ersatz der Kosten weitergeleitet.
  10. Reservierungen auf Vorzugsplatzierung behalten bis 4 Wochen vor Erscheinungstermin ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind nur Fixbuchungen möglich. Bei Stornierung nach Anzeigenschluss kommt der vereinbarte Auftragswert zur Verrechnung.
  11. Die angegebenen Auflagenzahlen stellen Durchschnittswerte dar, da die tatsächliche Auflagenhöhe erst unmittelbar vor dem Andruck festgelegt wird. Im Falle von Auflagenschwankungen, aber auch bei Über- oder Unterlieferung seitens des Kunden, behält sich der Verlag vor, restliche Werbemittel in die angrenzenden Gebiete der gebuchten Gebiete zu streuen bzw. Teilgebiete, wenn notwendig, auszulassen. Bei Gesamtbelegungen werden überschüssige Beilagen am nächstmöglichen Erscheinungstag im Zielgebiet nochmals verarbeitet. Verrechnet wird die tatsächlich verarbeitete Stückzahl.
  12. Belegmuster sind in fünffacher Ausfertigung spätestens acht Arbeitstage vor dem Beilegetermin an die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H., z.H. Vertriebslogistik, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien, zu senden.
  13. Die Beilagen samt Palettendeckzettel haben mindestens 4 Arbeitstage vor dem vertraglichen Beilegetermin in der im Auftrag spezifizierten Druckerei einzugehen.Beilagen mit Fremdinseraten sind nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung gegen Aufpreis möglich. Pro Inserat wird ein Zuschlag von 10% verrechnet, gleichzeitig entfallen alle etwaigen Rabatte.
  14. Beilagen mit Fremdinseraten sind nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung gegen Aufpreis möglich. Pro Inserat wird ein Zuschlag von 10% verrechnet, gleichzeitig entfallen alle etwaigen Rabatte.

d. Geltung im Bereich rubrizierte Online-Anzeigen (Stellen- , Immobilien- und Autoinserate)

  1. Der Verlag behält sich vor, Inserate auch nach Online-Schaltung aus seinen Datenbanken – und zwar ohne vorherige Verständigung des Auftraggebers und ohne Angabe von Gründen –jederzeit zu löschen.
  2. Der Verlag verletzt bei einem Vorgehen nach Maßgabe der obigen Punkte seine Pflichten aus nicht. Vielmehr liegt ein Verstoß des Auftraggebers gegen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen über den Inhalt von Inseraten vor. Der Auftraggeber kann daher aus der Löschung eines Inserates keinerlei Ansprüche gegen den Verlag ableiten. Eine Rückerstattung allfälliger vom Auftraggeber bereits entrichteter Entgelte erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholtem Verstoß gegen  diese AGB  behält sich der Verlag ausdrücklich vor, den Auftraggeber zu löschen und zu sperren.
  3. Der Verlag sagt für die Verwendung seines Inseratendienstes keinen bestimmten Erfolg in irgendeiner Weise zu. Aus dem Nichterzielen eines vom Auftraggeber angestrebten Zieles können keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verlag erwachsen.
  4. Die Leistungserbringung erfolgt sowohl auf den Internet-Seiten des Verlages als auch auf den Internet-Seiten der Kooperationspartner. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Veröffentlichung seiner Anzeigen ausschließlich durch den Verlag und dessen Kooperationspartner wünscht. Der Verlag kann jedoch nicht garantieren, dass die veröffentlichte Anzeige nicht auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem derartigen unberechtigten Linking oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen den Verlag keinerlei Ansprüche ableiten.
  5. Zur Nutzung bestimmt Leistungen des Verlags muss sich der Auftraggeber registrieren. Der Auftraggeber ist für die Geheimhaltung seines Usernamens und Passwortes selbst verantwortlich. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass kein Dritter seinen Usernamen und/oder sein Passwort unbefugt oder missbräuchlich verwendet. Jeder Auftraggeber ist für die unter seinem Usernamen und/oder seinem Passwort – sei es mit oder ohne sein Wissen – aufgegebenen Inserate und verbreiteten Inhalte verantwortlich.  Die unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seines Usernamens und/oder Passwortes hat der Auftraggeber sofort nach Kenntnis, dem Verlag zu melden. Für die unbefugte oder missbräuchliche Verwendung des Usernamens und/oder Passwortes des Nutzers übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Verlag ist berechtigt, Protokolle der IP Adresse zu führen und diese im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte aus einer dem Nutzer zurechenbaren Rechtsverletzung zur Feststellung der Person des Nutzers bzw. seines Rechtsverstoßes zu verwenden.
  6. Einverständniserklärung für Online – Immobilieninserate: Die Anbahnung, der Abschluss und die Ausführung von Rechtsgeschäften mit dem Verlag auf die Daten des Maklers zugreifenden Dritten obliegt ausschließlich dem Makler. Der Makler ist diesbezüglich zur vollständigen Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften verpflichtet, im Rahmen der Präsentation seines Internetangebotes in geeigneter Form auf diese Alleinverantwortlichkeit des Maklers unter Ausschluss jeglicher Haftung des Verlages hinzuweisen und von den einzelnen Benutzern eine Bestätigung der Kenntnisnahme von diesem Hinweis sowie einen Verzicht auf jegliche Inanspruchnahme des Verlages in diesem Zusammenhang zu verlangen.

e. Neue Produkte

Der Verlag behält sich das Recht vor, ausgewählte Inhalte sowie Leistungen der Auftraggeber in neuen Publikationen wie beispielsweise „DER STANDARD KOMPAKT“ zu übernehmen. Einzelheiten bezüglich neuer Produkte sind gesondert zu vereinbaren. Klargestellt ist, dass neue Produkte in die entsprechenden Zählungen aufgenommen sind.

V. Haftung / Gewährleistung des Verlages

  1. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Darstellung der Anzeige und/oder Werbeschaltung auf der Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Vorlage beruht bzw. das Inserat fehlerhaft vom Auftraggeber freigegeben wurde.
  2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung ist auf das für die betreffende Schaltung zu zahlende Entgelt beschränkt. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses oder von Vertrauensschaden ist jedenfalls ausgeschlossen.
  3. Für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Terroranschläge, politische Umbrüche, Streik) oder des gänzlichen oder teilweisen Ausfalls der Schaltung aufgrund von nicht im Bereich des Verlages liegenden technischen Mängeln, wird jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb des Bereiches des Verlages, die durch Rechnerausfall bei Internet- oder Telefonbetreibern oder Onlinediensten, durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxyservern oder durch einen Ausfall des Adservers hervorgerufen wurden. Der Verlag wird in diesem Fall die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachholen.
  4. Bei Nichterscheinen der Zeitung durch Betriebsstörungen oder Eingriffe durch höhere Gewalt bietet der Verlag dem Auftraggeber die Nachholung des Inserates zu einem späteren Zeitpunkt an. Jedwede Haftung für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber durch Nachholung des Inserates an einem bestimmten Tag entstehen, wird ausgeschlossen.
  5. Der Vertragspartner ist jedenfalls verpflichtet einen Mangel innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu rügen. Bei Verletzung dieser Rügeverpflichtung entfällt das Recht zur Geltendmachung von z.B. Gewährleistungsansprüchen.

VI.  Berechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der für das entsprechende Produkt jeweils gültigen Preisliste. Eine Änderung der Preisliste ist vorbehalten. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preise vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Rahmen der Auftragsbestätigung auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft. Bei Dauerinseraten werden die Preise mit Änderung der Preisliste angepasst.
  2. Die Preise sind exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Werbeabgabe und etwaiger Nebenkosten angegeben.
  3. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von gesetzlichen Verzugszinsen pro Monat sowie sämtlicher, insbesondere der durch die außergerichtliche Einschaltung eines Anwaltes entstehenden Mahn- und Inkassokosten.
  5. Wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, kann die Erfüllung noch nicht durchgeführter – und die Annahme weiterer – Aufträge abgelehnt werden. Auch bei Vorliegen von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers kann der Verlag die erstmalige oder weitere Aufträge sowie Schaltungen von Inseraten von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages oder vom Ausgleich allfälliger offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen. Der Verlag ist in jedem Fall berechtigt, mit der Erbringung eigener Dienstleistungen so lange zuzuwarten, bis der Zahlungseingang gutgebucht ist.
  6. Bei Verzug mit auch nur einer Rechnung werden alle übrigen fällig und darauf gewährte Rabatte hinfällig.
  7. Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich beim Verlag geltend zu machen, widrigenfalls die Schaltung als genehmigt gilt.
  8. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnungen (per E-Mail) zu.

VII. Sonstiges / Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber stimmt der Mitteilung des Bruttomediawertes des Auftrages lt. Preisliste durch den Verlag an die Media FOCUS Research GmbH ausdrücklich zu.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen maßgeblich.
  3. Erfüllungsort ist Wien.
  4. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Verlag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien für zuständig erklärt.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder ungültig werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge nicht. Anstelle einer allenfalls ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen