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Shop-Links im STANDARD – Fragen und Antworten

Wenn Sie über einen Shop-Link einkaufen, erhält der STANDARD eine Provision des Onlinehändlers.
Die Hintergründe dazu erfahren Sie hier:

Affiliate-Links – was ist das?

Die sogenannten Affiliate-Links finden sich im STANDARD am Ende eines Artikels in der Info-Box. Diese Anzeigen-Links tauchen unabhängig zur Berichterstattung auf und führen direkt zu einem Produkt.

Wenn eine Userin/ein User auf einen dieser Links klickt und ein Produkt bestellt, erhält DER STANDARD eine Vermittlungsprovision, also einen Prozentsatz des erzielten Umsatzes. Diese Kommission wird vom Händler gezahlt, nicht vom Hersteller. Durch die etwaige Vermittlungsprovision erhöht sich der Kaufpreis für unsere UserInnen nicht.

Welche Regeln gelten für STANDARD-AutorInnen der Texte mit Affiliate-Links?

Etwaige Vermittlungsprovisionen kommen dem STANDARD als Ganzes zugute. Die AutorInnen der Texte sind nicht individuell an den Provisionen beteiligt, sodass keine Anreize bestehen, ganz bestimmte Produkte zu besprechen oder zu empfehlen. 

Produktbesprechungen und Rezensionen erfolgen rein nach redaktionellen Kriterien und völlig unabhängig von kommerziellen Interessen. Die redaktionelle Unabhängigkeit des STANDARD ist somit immer gewahrt.

Können Unternehmen sich Berichterstattung kaufen?

Unternehmen können sich nur Anzeigenplatzierungen im STANDARD kaufen, die klar zu erkennen sind. Typischerweise handelt es sich dabei um klassische Banner-Platzierungen. Unternehmen können auch Advertorials oder Native-Artikel buchen; diese Sonderformate sind ebenfalls transparent als „Anzeige, Promotion oder Sponsored Post“ markiert.

Wie wählt die Redaktion die Produkte aus, die sie bespricht?

Die Redaktion entscheidet selbst und unbeeinflusst von Werbezahlungen oder Affiliate-Erlösen darüber, welche Produkte sie wie bespricht. Oft erhalten wir von Verlagen oder Herstellern unverlangt Rezensionsexemplare zugesandt. Ob diese Produkte wirklich besprochen werden, entscheiden unsere Redakteurinnen und Redakteure selbst (das Gros wird nicht besprochen).

In der Regel werden Testexemplare nach dem Ende des Tests an die Hersteller zurückgeschickt. Ausnahmen sind Rezensionsexemplare von Büchern, Musikalben, Spiele im Channel Web und sogenannte Dauerleihgaben. So haben wir zum Beispiel Spielekonsolen und Smartphones in der Redaktion, die wir über längere Zeit nutzen dürfen. So können wir über Softwareupdates, neues Zubehör und neue Spiele berichten oder Langzeiturteile fällen.